Montabaur
Simone Bahl und Silke Pietsch
Bonoefferstr.3
56410 Montabaur
Tele.: 02602/9997383
Fax: 02602/9997385
E-mail: simone.bahl@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Wirges-Wallmerod
Jens Lotz
Konrad-Adenauer-Platz 2
56427 Siershahn
Tel.: 02623/9707686
Fax: 02623/9707688
Mobil: 0151/40253754
E-Mail: jens.lotz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Leistungen der Pflegeversicherung (Stand: Januar 2021)
Pflegegeld
selbst organisierte Kräfte (z.B. Familie, Bekannte) übernehmen die Versorgung
Beratungseinsätze durch ambulante Pflegedienste müssen abgerufen werden.
Pflegesachleistung
Pflegedienst erbringt, je nach Wunsch, Leistungen in den Bereichen Pflege, Haushalt und Betreuung.
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistung können auch kombiniert werden,
z.B. Pflegedienst erbringt Leistungen für 60% vom Sachleistungsbetrag, dann würden noch 40% vom Geldleistungsbetrag ausgezahlt.
Tages- und Nachtpflege
In einer Tagespflegeeinrichtung kann der Pflegebedürftige zusammen mit anderen Gästen den Tag verbringen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen die Gäste immer selbst tragen.
Entlastungsbetrag
Anerkannte Dienste bieten Betreuungs- und Entlastungsangebote an und / oder helfen bei der Bewältigung von Anforderungen im Haushalt.
Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause leben, können für einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung wohnen. Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu den Kosten der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Unterkunft und Verpflegung müssen die Gäste auch hier selbst tragen.
Es ist möglich den nicht verbrauchten Betrag aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege zu nutzen.
Verhinderungspflege
Der Pflegebedürftige wird bei Verhinderung der Pflegeperson weiter zu Hause versorgt. Dies kann ein Pflegedienst oder eine Privatperson (nicht verwandt) übernehmen. Voraussetzung ist, dass er dort bereits seit mindestens sechs Monaten gepflegt wird. Es ist möglich, den nicht verbrauchten Betrag aus der Kurzzeitpflege zu 50% für die Verhinderungspflege zu nutzen.
vollstationäre Pflegeleistungen
Pflegekasse übernimmt Teil der Kosten für Betreuung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung
(= pflegebedingte Aufwendungen). Pflegebedürftige müssen Eigenanteil (von Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch) für restliche pflegebedingte Aufwendungen und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst zahlen.
Die Höhe des Eigenanteils ist in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich.
Reicht das persönliche Einkommen oder Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt ggf. „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.
Die aktuellen Leistungsbeträge, mögliche Kombinierbarkeiten und weitere ausführliche Informationen, erfahren Sie gerne bei dem für Ihre Verbandsgemeinde zuständigen Pflegestützpunkt.